Eine protokollarische Rangordnung (auch Vortritt oder Präzedenz) ist eine Liste, die verschiedene Personen – hauptsächlich die Träger hoher Staatsämter – ihrer nominellen Bedeutung nach ordnet.
In jedem Staat und auch im diplomatischen Protokoll gibt es eine offizielle oder inoffizielle protokollarische Rangordnung. Heutzutage dient sie vor allem zeremoniellen Zwecken – wer bei Reden zuerst anzusprechen ist, wer bei Staatsbanketten wo sitzt und so weiter.
Die protokollarische Rangordnung entspricht nicht notwendigerweise der tatsächlichen politischen Bedeutung der auf ihr aufgeführten Ämter oder Personen. Sie hat in der Regel keine eigenständige politische Bedeutung.
In Monarchien ist die Präzedenz meist sehr genau durch den Hof geregelt und jedes Amt in einer Hofrangliste im Hofkalender veröffentlicht; Republiken behandeln den protokollarischen Vorrang dagegen wesentlich flexibler.
Protokollarische Rangordnung im diplomatischen Protokoll
Die Diplomatie kennt z. B. folgende Präzedenzregeln:
Ein Staatsoberhaupt rangiert vor einem Regierungschef, der seinerseits vor einem Minister rangiert. Des weiteren gilt: ein ausländischer Gast rangiert vor seinem inländischen Pendant, ausgenommen davon ist das Staatsoberhaupt des Gastgeberlandes.
Unter Gleichrangigen kann das Anciennitätsprinzip zur Anwendung kommen – das heißt, der Amtsälteste hat Vorrang. Wenn mehrere Personen das gleiche Amtsalter haben, ist ihre Reihenfolge nach dem natürlichen Alter (Senioritätsprinzip).
Die protokollarische Rangfolge der Bundesrepublik Deutschland ist nicht offiziell festgelegt. Es gibt einige Kriterien für die protokollarische Rangfolge demokratischer Staaten:
gewählter Amtsträger rangiert vor ernanntem Amtsträger gleicher Ebene (Ausnahme aus historischen Gründen Bundeskanzler bei außenpolitischen Anlässen)
ausländischer Amtsträger der gleichen Ebene rangiert vor deutschem Amtsträger
bei gleichem Rang entscheidet die Anciennität (Das Dienstalter) - oder ein Alternat bzw. Rotationsprinzip (Königsteiner Abkommen der deutschen Länder im Bundesrat)
Einigkeit besteht aber insofern, als der Bundespräsident als Staatsoberhaupt an erster Stelle steht. Art. 57 GG bestimmt den Präsidenten des Bundesrates zwar zum Vertreter des Bundespräsidenten in dessem Verhinderungsfalle, dies hat aber keinen Einfluss auf die protokollarische Rangfolge (siehe die Website des Innenministeriums), danach gilt folgende Reihenfolge im Bundesbereich:
Souveräne Staatsoberhäupter fremder Staaten (einschließlich Mitglieder regierender kaiserlicher, königlicher und fürstlicher Häuser bzw. Päpstliche Legaten, wenn sie diese offiziell vertreten)
Der Gastgeber
Der Ehrengast
Regierungschefs ausländischer Staaten
Der Bundeskanzler (bei außenpolitischen Anlässen)
Der Präsident des Europäischen Parlaments
Präsidenten der ersten Kammer ausländischer Parlamente
Der Apostolische Nuntius als Doyen des Diplomatischen Korps
Die Chefs ausländischer diplomatischer Missionen in Deutschland im Range eines außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafters (nach dem Datum ihrer Akkreditierung)
Der Bundesminister des Auswärtigen, sofern ausländische Ehrengäste, Diplomaten oder Regierungsvertreter anwesend sind
Stellvertretende Regierungschefs ausländischer Staaten
Ehemalige Bundespräsidenten
Oberste Repräsentanten der beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland - gemäß Anciennität
Der Vorsitzende der Katholischen Deutschen Bischofskonferenz
Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen
Der Präsident der Generalversammlung der Vereinten Nationen
Der Präsident der Kommission der Europäischen Union
Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland
Vorsitzender der Kommission der Orthodoxen Kirchen in Deutschland
Repräsentant der Muslime
Hohe Repräsentanten globaler internationaler Regierungsorganisationen
Hohe Repräsentanten regionaler inter- und supranationaler Regierungsorganisationen
Hohe Repräsentanten großer globaler internationaler Regierungsorganisationen mit kulturellem, sozialen oder wirtschaftlichen Zielen und Aufgaben
Ehemalige Bundeskanzler
Ehemalige Präsidenten des Deutschen Bundestages
Ehemalige Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes
Gesandte als ständige Missionschefs
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Mitglieder ausländischer Regierungen mit Portefeuille
Bundesminister (in der veröffentlichen amtlichen Reihenfolge der Ressorts. In den Ländern rangieren sie bei Veranstaltungen, die keinen gesamtstaatlichen oder außenpolitischen Charakter haben nach den Regierungschefs der Länder)
Regierungschefs ausländischer Teilgebiete mit eigener Staatlichkeit (z.B. US-amerikanische Gouverneure)
Regierungschefs der Länder der Bundesrepublik Deutschland (Gemäß der Reihenfolge des Vorsitzes im Bundesrat. Sie rangieren, obwohl indirekt gewählt, vor den Präsidenten der Landesparlamente, da sie nicht nur Regierungschef ihres Landes sind, sondern auch die Funktion des Staatsoberhauptes wahrnehmen: Repräsentation nach außen, Begnadigungsrecht, Ordensrecht)
Kardinäle
Kardinalbischöfe
Kardinalpriester
Kardinaldiakone
Patriarchen
Vizepräsidenten der Kommission der Europäischen Union
Mitglieder der Kommission der Europäischen Union
Vorsitzende der im Europäischen Parlament vertretenden Parteien
Vorsitzende der im Deutschen Bundestag vertretenden Parteien
Vorsitzende der Fraktionen und Gruppen des Europäischen Parlaments (gemäß Gruppenstärke)
Vorsitzende der Fraktionen und Gruppen im Deutschen Bundestages (gemäß Fraktionsstärke)
Vizepräsidenten des Europäischen Parlamentes
Vizepräsidenten erster Kammern ausländischer Parlamente
Präsidenten der gesetzgebenden Versammlungen ausländischer Teilgebiete mit eigener Staatlichkeit (z. B. von Schweizer Kantonen)
Präsidenten der Landtage und Bürgerschaften
Vorsitzender des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union
Vorsitzender des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Union
Hohe regionale und nationale Repräsentanten der Religionsgemeinschaften
Der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
Der Vorsitzende des Moderamen des Reformierten Bundes
Der Präsident der Evangelischen Kirche der Union
Die Metropoliten und Erzbischöfe
Der Vorsitzende der Rabbinerkonferenz Deutschlands
Stellvertretende Regierungschefs der Länder
Minister und Senatoren der Länder
Präsident der Europäischen Zentralbank
Repräsentanten von UN-Sonderorganisationen
Stellvertretende Vorsitzende der im Europäischen Parlament vertretenen Parteien
Stellvertretende Vorsitzende der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien
Stellvertretende Vorsitzende der Gruppen im Europäischen Parlament
Stellvertretende Vorsitzende der Fraktionen und Gruppen im Deutschen Bundestag
Vorsitzende der Ausschüsse des Europäischen Parlaments
Vorsitzende der Ausschüsse des Deutschen Bundestages
Ehemalige Bundesminister
Ehemalige Regierungschefs der Länder
Der Präsident des Europäischen Rechnungshofes
Der Präsident des Bundesrechnungshofes
Leiter der Präsidialkanzleien bzw. Hofämter ausländischer Staatsoberhäupter
Der Chef des Bundespräsidialamtes
Leiter der Regierungskanzleien ausländischer Regierungschefs
Der Chef des Bundeskanzleramtes, sofern kein Bundesminister
Ausländische beigeordnete oder stellvertretende Minister
Staatsminister des Bundes
Parlamentarische Staatssekretäre des Bundes
Ausländische Leiter von nationalen Ministerien
Staatssekretäre des Bundes
Staatssekretäre der Länder mit Kabinettsrang, Bevollmächtigte der Länder beim Bund
Vorsitzende der großen bundesweiten Organisationen der Wissenschaft und Bildung, der Wirtschaft, der Kunst und Kultur, der Sozial- und Wohlfahrtspflege
Der Präsident der Deutschen Arbeitgeberverbände
Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes
Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes
Präsidenten der Kammern freier Berufe
Der Präsident der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen
Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
Präsidenten der Bundesgerichte
Richter am Bundesverfassungsgericht
Mitglieder des Europäischen Parlaments
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Der Generalbundesanwalt
Hohe Repräsentanten kommunaler Spitzenverbände
Der Präsident des Deutschen Städtetages
Der Präsident des Deutschen Landkreistages
Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindetages
Der Vorsitzende des Ständigen Militärausschusses der NATO
Der Vorsitzende des Militärausschusses der EU
Der Oberste Befehlshaber der Alliierten NATO-Streitkräfte in Europa
Der Generalinspekteur der Deutschen Bundeswehr
Präsidenten der Verfassungsgerichtshöfe der Länder
Hohe Repräsentanten der Wohlfahrtsverbände und der Zentralverbände der Religionsgemeinschaften, sowie bedeutender gesellschaftlicher Organisationen
Präsident des Deutschen Roten Kreuzes
Präsident des Paritätischen
Präsident des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche
Präsident des Deutschen Caritasverbandes
Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden
Präsident der Arbeiterwohlfahrt
Präsident des Sozialverbandes Deutschland
Präsident des VdK
Präsident des Deutschen Sportbundes
Präsident des Nationalen Olympischen Komitees
Präsident des Zentralrates der Deutschen Katholiken
Vorsitzender Deutscher Ordensoberer
Präses der Synode der EKD
Landesvorsitzende der in den Landesparlamenten vertretenen Parteien
Vorsitzende der Fraktionen der Landesparlamente der Länder
Der Generalsekretär beim Europäischen Parlament
Der Direktor beim Deutschen Bundestag
Der Direktor des Bundesrates
Der Direktor beim Bundesverfassungsgericht
Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder
Staatssekretäre der Länder
Generäle, Admiräle
Präsidenten der obersten Bundesbehörden (B 9)
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Der Präsident des Bundeskriminalamtes
Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes
Der Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung
Der Vizepräsident des Bundesrechnungshofes
Ausländische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister
Generaldirektoren der EU und der VN
Der Chef des Protokolls
Ministerialdirektoren des Bundes, Bundesbankdirektoren
Inspekteure der Teilstreitkräfte der Deutschen Bundeswehr
Generaldirektoren von Bibliotheken, Museen, Orchestern und Theatern mit internationaler und besonderer nationaler Bedeutung
Generaldirektor der Deutschen Bibliothek und Bücherei
Generaldirektor der staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Generaldirektor des Berliner Philharmonischen Orchesters
Präsidenten der Landgerichte
Ministerialdirigenten der Länder
Universitätsvizepräsidenten und -vizerektoren
Ausländische Botschaftsräte
EU-Abteilungsleiter
Leiter eines Ministerbüros, EU-Kabinettschef
Ministerialräte des Bundes, Botschafter und Gesandte (deutsche), Leitende Ministerialräte der Länder, Inspekteure der Schutzpolizeien der Länder, Polizeipräsidenten von Landeshauptstädten und Megastädten
Universitätskanzler
Titularbischöfe (Weihbischöfe)
Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte
Regierungsvizepräsidenten
Generalvikare, Präsidenten der Landeskirchenämter
Ministerialräte der Länder, Direktoren der Landesbereitschaftspolizeien, Direktoren der Landeskriminalämter, Polizeipräsidenten
Domkapitualare, Offiziale (Gerichtsvikare), Äbte und Provinzialobere
Präsidenten der Fachhochschulen
Dekane der Universitätsfakultäten und -fachbereiche
Vizepräsidenten der Landgerichte
Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht
Prodekane der Universitätsfakultäten
Oberste, Kapitäne zur See, Oberstärzte, Flottenärzte, Oberstapotheker, Oberstveterinäre
Universitätsprofessoren
Richter am Oberlandesgericht, Vorsitzende Richter am Landgericht
Berücksichtigt man die politischen Verhältnisse, bekleidet der Bundeskanzler als Regierungschef mit Richtlinienkompetenz das mächtigste Amt im Staat.
Österreich
Die Republik Österreich verfügt über keine offizielle protokollarische Rangordnung. Es ist aber eine „inoffizielle protokollarische Rangfolge“ gebräuchlich. Das Referat für Protokoll, Veranstaltungen und Auszeichnungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung gibt sie wie folgt an:
Der obere Teil der Liste lautet wie folgt. Die aufgeführten Präsidialämter rotieren traditionellerweise jährlich unter den Mitgliedern des entsprechenden Gremiums.
Das tatsächlich mächtigste Amt ist das der Mitglieder des Bundesrates als Regierungsmitglieder. (Staatsoberhaupt ist der Bundesrat als Gremium; der Bundespräsident ist kein Regierungschef, sondern ein primus inter pares).
Weitere Staatsämter sind auf einer besonderen Präzedenzliste für Veranstaltungen in Paris aufgeführt, welche im Decret n° 95-1037 vom 21.September 1995 stammt und im Journal Officiel 1995, S. 13887 veröffentlicht wurde:
Der Vizepräsident und Vorsitzende des Staatsrats (des obersten französischen Verwaltungsgerichts);
Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialrats;
Die Abgeordneten der Nationalversammlung;
Die Senatoren;
Die rechtsprechende Gewalt, repräsentiert durch den Ersten Präsidenten des Kassationsgericht und den Generalprokurator (Generalstaatsanwalt) beim Kassationsgerichts;
Der Erste Präsident des Rechnungshofes und der Generalprokurator beim Rechnungshof (Cour des Comptes);
Der Großkanzler der Ehrenlegion, der Kanzler des Verdienstordens und die Ratsmitglieder dieser Orden;
Der Kanzler des Ordens der Befreiung und die Ratsmitglieder dieses Ordens;
Der Präfekt der Region Franzien (Ile-de-France) und der Präfekt von Paris
Der Polizeipräfekt von Paris und der Präfekt des Wehr- und Verteidigungsbezirks Paris
Der Bürgermeister und Präsident des Rates von Paris
Der Präsident des Regionalrates von Franzien (Ile-de-France)
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments
Der Kanzler des Institut de France, die Ständigen Sekretäre der Französischen Akademie, der Akademie der Schönen Künste, der Akademie der Literatur, der Akademie der Naturwissenschaften, der Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften
Der Generalsekretär (etwa beamteter Staatssekretär) der Regierung, der Generalsekretär der Nationalen Verteidigung und der Generalsekretär des Ministerums für Auswärtige Angelegenheiten
Der Präsident des Appellationsverwaltungsgerichtshofes zu Paris, der Erste Präsident des Appellationsgerichtshofes zu Paris und der Generalprokurator bei diesem Gericht
Die Stabschefs der Teilstreitkräfte, der Militärgouverneur von Paris, der Militärkommandant von Franzien (Ile-de-France)
Der Präsident des Hohen Rates für die audiovisuellen Medien
Der Präsident der nationalen Kommission der Informationsfreiheit
Der Präsident des Wettbewerbsrates
Der Präsident der Börsenaufsicht
Der Rektor der Akademie von Paris, der Kanzler der Universitäten von Paris
Kabinettsdirektoren, der Direktor der Nationalen Gendarmerie, die Generaldirektoren und Verwaltungsdirektoren
Der Gouverneur der Bank von Frankreich (Nationalbank),
Der Präsident des Verwaltungsgerichts von Paris, der Präsident des Gerichtes der Großen Instanz von Paris und der Prokurator (Oberstaatsanwalt) bei diesem Gericht, der Präsident des Rechnungshofes der Region Franzien
Der Präfekt, und der Generalsekretär der Präfektur der Region Franzien, der Präfekt und der Kabinetdirektor der Polizeipräfektur der Region Franzien, der Präfekt und der Generalsekretär der Präfektur von Paris
die Mitglieder des Stadtrates von paris, die Mitglieder des Regionalrates der Region Franzien
die Präsidenten der Universitäten von Paris, die Direktoren der nationalen Großen Schulen (grandes écoles) und die Direktoren der großen nationalen Forschungseinrichtungen
Der Präsident des Handelsgerichtes von Paris
Das tatsächlich mächtigste Amt ist das des Präsidenten der Republik als Staatsoberhaupt mit großen Exekutivkompetenzen und als Oberbefehlshaber der Streitkräfte.