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Als Potsdamer Abkommen wird das Ergebnis der Potsdamer Konferenz vom 17. Juli bis 2. August 1945 auf Schloss Cecilienhof in Potsdam nach Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa bezeichnet. Die politische und geografische Neuordnung Deutschlands, seine Demilitarisierung, die von Deutschland zu entrichtenden Reparationen und der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern wurde auf dieser Konferenz beschlossen.
Teilnehmer dieser Konferenz waren die höchsten Vertreter der drei Siegermächte, die Sowjetunion, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich und deren Außenminister. Anfangs waren dies Josef Stalin (Sowjetunion), Harry S. Truman (Vereinigte Staaten) und Winston Churchill (Vereinigtes Königreich). Nach der verlorenen Unterhauswahl kam der neue Premierminister Clement Attlee in die Konferenz.
Frankreich war an dieser Konferenz nicht beteiligt, stimmte aber am 4. August 1945 unter Vorbehalten zu. Am 1. Oktober 1945 erklärte der Oberbefehlshaber der französischen Besatzungsarmee General Pierre Koenig vor dem Alliierten Kontrollrat in Berlin, „dass die Schaffung deutscher Zentralverwaltungen die ausdrücklichen Vorbehalte meinerseits hervorrufen würde.“ Dieses Vorhaben der übrigen Alliierten konnte daher nicht verwirklicht werden. Der Wert dieses „Abkommens“ besteht darin, dass hierdurch die Gesamtverantwortung aller vier Alliierten für Gesamtdeutschland festgestellt wurde.
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Das Abschlussprotokoll der Konferenz wurde in der Kurzfassung unter dem Titel Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin veröffentlicht. Bei diesem Abkommen handelt es sich bis zu seiner Ratifikation nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag im strengen Sinne, sondern nur um eine gemeinsame Willens- beziehungsweise Absichtserklärung. Das von den Verhandlungspartnern unterzeichnetes Protokoll, enthält folgende Punkte der Konferenz, u. a.:
Die Ergebnisse der Potsdamer Konferenz über die Grundsätze für die Besetzung des Deutschen Reiches und die Bestimmungen über die Reparationen, wodurch vordergründig die Ziele der Alliierten manifestiert werden sollten, lassen sich auch als die „4 D“ (mit „Demontage“ wird zum Teil auch von „5 D“ gesprochen) zusammenfassen:
Das heute zu Nordwestrussland gehörende Gebiet Kaliningrad verdankt seine Entstehung ebenfalls dem Potsdamer Abkommen. Im Artikel VI über die Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet heißt es dort, dass die „[…] Westgrenze der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, [die] an die Ostsee grenzt, von einem Punkt an der östlichen Küste der Danziger Bucht in östlicher Richtung nördlich von Braunsberg-Goldap und von da zu dem Schnittpunkt der Grenzen Litauens, der Polnischen Republik und Ostpreußens verlaufen soll.“[1] Anders als bei der territorialen Umverteilung Zugunsten Polens sagen die Westalliierten der Sowjetunion bei einer künftigen Friedenskonferenz ihre politische und diplomatische Unterstützung zu: „Der Präsident der USA und der britische Premierminister haben erklärt, dass sie den Vorschlag der Konferenz bei der bevorstehenden Friedensregelung unterstützen werden.“[1]
Konfrontiert mit vollendeten Tatsachen, akzeptierten auch die beiden westlichen alliierten Siegermächte die polnische Verwaltung dieser Gebiete für die Zeit bis zu einer friedensvertraglichen Regelung. Strittig war zunächst auch noch, ob die Grenzziehung entlang der Lausitzer Neiße oder Glatzer Neiße erfolgen sollte. Es wird kolportiert, dass den amerikanischen und englischen Verhandlungsdelegationen die Existenz der Lausitzer Neiße anfangs nicht bewusst gewesen sei. Von diesen wurde kurzzeitig statt der Oder-Neiße-Linie noch die 50 Kilometer weiter östliche Oder-Bober-Linie (besser: Oder-Bober-Queis-Linie) als deutsche Ostgrenze ins Spiel gebracht, die Sowjetunion verweigerte aber die Zustimmung dazu. Eine solche Regelung hätte immerhin die östliche Lausitz komplett bei Deutschland belassen und die Teilung von Städten wie Görlitz und Guben vermieden. Letztlich einigte man sich auf die Lausitzer Neiße. Im Schlussdokument heißt es: „Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, dass bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.“[1]
Nachdem die Potsdamer Konferenz den Grenzverlauf über die Lausitzer Neiße zugestimmt hatte, sollte zumindest die Oder als Grenzfluss genommen werden. Entgegen dieser Abmachung hatte die Sowjetunion bereits am 5. Juli 1945 die westlich der Oder liegende Stadt Stettin und die darin noch lebenden etwa 84.000 Deutschen der polnischen Verwaltung unterstellt. Der Besitz von Stettin und der Odermündung in das Stettiner Haff stellte eine wirtschaftliche Forderung Polens nach der Besitznahme des Oberschlesischen Industriegebiets dar. Das bedeutet, das Potsdamer Abkommen wurde hier nicht gebrochen, sondern zum Zeitpunkt der Unterzeichnung waren bereits Realitäten geschaffen, die von den Verantwortlichen als irreversibel betrachtet wurden. Dies lässt den gesamten Wert des Abkommens bezüglich der Grenzgestaltung fraglich erscheinen.
Das Potsdamer Abkommen legalisiert die Vertreibung von etwa 14 Millionen Deutschen aus ihrer angestammten Heimat. Dies geschah vor allem um Forderungen aus Osteuropa zu begleichen. Bereits ab Sommer 1941 forderten die polnische und tschechoslowakische Exilregierung in London Grenzkorrekturen nach dem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland. Dies sollte ausdrücklich die Entfernung der deutschen Bevölkerung aus diesen Gebieten wie auch aus dem restlichen Staatsgebiet einschließen. Der bekannte XIII. Artikel spricht in diesem Zusammenhang allerdings nur von „Überführung“ von zurückgebliebenen Deutschen aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn.
Tatsächlich umfassten die Vertreibungsgebiete:
Die Überführung soll „in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen“. Gleichzeitig werden die tschechoslowakische und polnische provisorische Regierung sowie der Alliierte Kontrollrat in Ungarn ersucht, weitere Ausweisungen einzustellen, bis die Westalliierten die Aufnahmekapazität im Westen festgestellt hätten.
Tatsächlich erreichte die Vertreibungswelle zu dieser Zeit noch nicht ihren traurigen Höhepunkt. Realistische Schätzungen zufolge gehen von etwa 600.000 Todesopfern aus.[2] Wobei etwa 240.000 Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen wurden. [3] Das gesamte private Eigentum der Ost- und Sudetendeutschen wurde entschädigungslos konfisziert, auch das öffentliche und kirchliche deutsche Eigentum in diesen Gebieten wurde enteignet. Bis Ende der 1950er Jahre können als mittelbare Folge dieser Vertreibung noch etwa vier Millionen deutsche oder deutschstämmige Aussiedler hinzugerechnet werden.
Anders als beim Vertrag von Versailles war der Entscheidungsspielraum recht eng. Auch stellt das Potsdamer Abkommen keinen Friedensvertrag im völkerrechtlichen Sinne dar. Es war eine schnelle Übereinkunft mit weitreichenden Folgen der heterogenen Anti-Hitler-Koalition durch das Bestreben zur Schaffung vollendeter Tatsachen. Die Verantwortlichen waren sich bewusst, dass einer künftigen friedensvertraglichen Regelung überhaupt kein Spielraum mehr gegeben war, als nur den geschaffenen Status anzuerkennen. Dadurch erhielt das Potsdamer Abkommen den Charakter einer faktischen Friedensregelung. Die Westalliierten vergaben die einmalige Chance, dem sowjetischen Machtbestreben entschlossen am Anfang entgegenzutreten. Damit schufen sie sich selbst Probleme in der Zukunft, wie etwa die Berlin-Blockade. Eine vertragliche Bindung ihres historisch zugewiesenen Bündnispartners ist nur bedingt gelungen. Stattdessen flüchtete man sich, wie schon beim Versailler Vertag in die Schutzbehauptung, alle Folgen auf den unterlegenen Kriegsgegner abzuwälzen. „Das deutsche Volk muss überzeugt werden, dass es eine totale militärische Niederlage erlitten hat und dass es sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat […].“[1]
Die Legitimierung der zu dieser Zeit andauernden Vertreibungen der deutschen Zivilbevölkerung aus den Ostgebieten wurde später scharf kritisiert. Rudolf Augstein schrieb über die Potsdamer Konferenz: „Das Besondere an der Potsdamer Konferenz lag darin, daß hier ein Kriegsverbrechergericht von Siegern beschlossen wurde, die nach den Maßstäben des späteren Nürnberger Prozesses allesamt hätten hängen müssen. Stalin zumindest für Katyn, wenn nicht überhaupt. Truman für die völlig überflüssige Bombardierung von Nagasaki, wenn nicht schon für Hiroshima, und Churchill zumindest als Oberbomber von Dresden, zu einem Zeitpunkt, als Deutschland schon erledigt war. Alle drei hatten Bevölkerungsumsiedlungen verrückten Ausmaßes beschlossen, alle drei wußten, wie verbrecherisch diese vor sich gingen.“[4]
Die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und das alliierte Kontrollverfahren wurden bestätigt und konkretisiert. US-Außenminister Byrnes schlug dies (Teilung Deutschlands) seinem US-Kollegen an einem Montagnachmittag des 31. Juli 1945 vor, dieser akzeptierte den Vorschlag. Bei der territorialen Gestaltung der Besatzungszonen hielt man sich an Vorschläge der European Advisory Commission (EAC), allerdings versprach man Frankreich eine eigene Zone, die aus Teilen der britischen und der amerikanischen Zone gebildet wurde.
Äußerst folgenreich war der Beschluss auf der Potsdamer Konferenz, Deutschland als Reparationsgebiet zu teilen, das heißt jeder Besatzungsmacht frei zu stellen, in ihrer jeweiligen Zone ihre eigenen Interessen an Reparationszahlungen durchzusetzen. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil die Westmächte, die eine moderate Reparationspolitik verfolgten, sich mit Stalin, der eine sehr harte Linie vertrat, in Reparationsfragen nicht einigen konnten.
Die Kompromissformel wurde schließlich aufgesetzt, um die Konferenz, die bis dahin keine wesentlichen Ergebnisse erbracht hatte, nicht völlig scheitern zu lassen.
Zu dieser Entscheidung schrieb der Historiker Hermann Graml: „Zwar durften sich Amerikaner und Briten sagen, daß sie mit der Teilung des Reparationsgebiets die Basis für eine rationale Reparationspolitik in den westlichen Besatzungszonen geschaffen hatten, doch konnten sie sich nicht verhehlen, daß die wirtschaftliche Befreiung der Westzonen – darum handelte es sich im Prinzip – zu Lasten der Bewohner der sowjetischen Zone ging, die nun nahezu allein die sowjetischen Reparationsansprüche zu befriedigen hatten und so nach menschlicher Voraussicht einer weitaus brutaleren Ausplünderungs- und Ausbeutungspolitik überantwortet wurden, als sie sonst gewärtigen mußten.“[5]
In der Folge zerbrach die deutsche Wirtschaftseinheit, was auch auf die französische Obstruktion im Alliierten Kontrollrat zurückzuführen war; bald darauf – im Zuge des beginnenden Kalten Krieges – auch die politische.
In Bezug auf den Pazifikkrieg legte die Potsdamer Erklärung vom 26. Juli 1945 die offiziellen amerikanisch-britisch-chinesischen Bedingungen für die Kapitulation Japans fest. Die Potsdamer Erklärung wurde von Präsident Harry S. Truman und Premierminister Winston Churchill im Rahmen der Potsdamer Konferenz formuliert, von Generalissimo Chiang Kai-shek telegrafisch mitunterzeichnet.